Der Fokus der Finanzverwaltung ist in nächster Zeit ganz auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gerichtet.
Der Fokus der Finanzverwaltung ist in nächster Zeit ganz auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gerichtet. Geprüft wird, ob Einzelaufzeichnungen über Bareinnahmen geführt werden, ob eine vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen wird und ob bereits eine Registrierkasse vorhanden ist und Belege über Barzahlungen erstellt werden.
So kann es durchaus vorkommen, dass in ihrem Unternehmen in den nächsten Tagen und Wochen, der Stand- und die Umsetzung der Registrierkassenpflicht ermittelt wird und ein Besuch des Finanzbeamten stattfinden kann.
Gerade im 1. Quartal 2016 – wo doch alles neu ist – soll dies eher einer „Beratung“ als einer Strafe gleichkommen – so der Grundgedanke der Finanz, trotzdem wird es eine Niederschrift in Form eines Fragebogens geben, der seitens der Finanz und seitens des Unternehmens zu unterzeichnen ist. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Nachschau § 144 BAO.
(1) Für Zwecke der Abgabenerhebung kann die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist, der auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.
(2) In Ausübung der Nachschau (Abs. 1) dürfen Organe der Abgabenbehörde Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen.
Es macht daher Sinn, sich kooperativ zu verhalten und die Fragen rund um die Registrierkasse nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Sollte Sie noch keine Registrierkasse besitzen oder sich für noch keine Lösung entschieden haben, sind wir die besten Ansprechpartner für Ihr Problem, denn wir haben für Sie die verschiedensten Anbieter analysiert und kooperieren mit ETRON (dem Softwarehersteller von ETRON onR und ETRON onR mini).
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