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Extrem gefährlichen Sicherheitslücken in Symantec Endpoint Protection, Norton 360 und anderen Produkten

Extrem gefährlichen Sicherheitslücken in Symantec Endpoint Protection, Norton 360 und anderen Produkten gefunden.
Tavis Ormandy ist einer der Star-Hacker von Googles Project Zero. Er hat es vor allem auf Anbieter von Antiviren-Anwendungen abgesehen und das mit beträchtlichem Erfolg. Jetzt hat er wieder Erschreckendes gefunden:
Die kritischen Lücke betrifft nicht nur die Windows Versionen von Symantec und Norton Produkten sondern auch Linux, UNIX und OS X.
Im Grunde ist jeder betroffen, der ein entsprechendes Produkt einsetzt, da die Schwachstellen bereits in den Standard Konfigurationen auftreten.
Offenbar lassen sich einige der betroffenen Produkte nicht automatisch aktualisieren, andere müssen über manuelle Hotfixes aktualisiert werden.
Wir empfehlen einen Umstieg auf Bitdefender Business Security und beraten Sie gerne!
Quelle: Einen ausführlichen Artikel mit vielen Links von den Herstellern finden Sie unter Heise Security.
Heise Security konnte das Problem mit der von Ormandy bereitgestellten Test-Datei unter Windows 10 mit einem frisch installierten Norton Security Premium nachvollziehen.

 

 

 

Der Fokus der Finanzverwaltung ist in nächster Zeit ganz auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gerichtet.

Der Fokus der Finanzverwaltung ist in nächster Zeit ganz auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gerichtet. Geprüft wird, ob Einzelaufzeichnungen über Bareinnahmen geführt werden, ob eine vereinfachte Losungsermittlung in Anspruch genommen wird und ob bereits eine Registrierkasse vorhanden ist und Belege über Barzahlungen erstellt werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass in ihrem Unternehmen in den nächsten Tagen und Wochen, der Stand- und die Umsetzung der Registrierkassenpflicht ermittelt wird und ein Besuch des Finanzbeamten stattfinden kann.

Gerade im 1. Quartal 2016 – wo doch alles neu ist – soll dies eher einer „Beratung“ als einer Strafe gleichkommen – so der Grundgedanke der Finanz, trotzdem wird es eine Niederschrift in Form eines Fragebogens geben, der seitens der Finanz und seitens des Unternehmens zu unterzeichnen ist. Dabei handelt es sich rechtlich um eine Nachschau § 144 BAO.

(1) Für Zwecke der Abgabenerhebung kann die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist, der auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.

(2) In Ausübung der Nachschau (Abs. 1) dürfen Organe der Abgabenbehörde Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen.

Es macht daher Sinn, sich kooperativ zu verhalten und die Fragen rund um die Registrierkasse nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Sollte Sie noch keine Registrierkasse besitzen oder sich für noch keine Lösung entschieden haben, sind wir die besten Ansprechpartner für Ihr Problem, denn wir haben für Sie die  verschiedensten Anbieter analysiert und kooperieren mit ETRON (dem Softwarehersteller von ETRON onR und ETRON onR mini).

Seit 25 Jahren mit Warenwirtschaftssystemen und Kassensystemen im KMU-Bereich vertreten, ist ETRON einer der führenden Hersteller am österreichischen Markt.

 

 

 

Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig

Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig!  Aber: Sie gilt frühestens ab dem 1. Mai

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.
Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine „Rückwirkung“ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier vollkommen klar.
Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 1. Mai 2016.

Quelle:

Presseinformation vom 15. März 2016
Zahl der Entscheidung: G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015

Mag. Christian Neuwirth (Sprecher des Verfassungsgerichtshofes)
Tel ++43 (1) 531 22-1006
Twitter: @VfGHSprecher
christian.neuwirth@vfgh.gv.at
www.verfassungsgerichtshof.at

ETRON Online Registrierkasse onR – wir sind Vertriebspartner!

Mit ETRON OnR wurde eine Online Lösung für viele Branchen im Handel und Dienstleistungsbereich geschaffen, auch für Ärzte, Therapeuten und Notare bietet sie eine optimale Lösung.
OnR läuft auf jedem Gerät im Browser Chrome, welcher gratis verfügbar ist, Sie brauchen dafür nur einen PC, Tablet, Notebook oder Smartphone, Internetzugang und einen Drucker, OnR läuft mit allen gängigen Betriebssystemen (Android, iOS, Windows)

Für eine kurze 2-Minuten Demo klicken Sie hier:

Weitere Informationen finden Sie auf hier oder indem Sie uns anrufen!

Update für Synology Disk Station Manager 5.2 verfügbar

Ein neues Update für Synology Disk Station Manager 5.2 ist seit 09.09.2015 verfügbar.

Das Update bringt einige wichtige Verbesserungen für den Disk Station Manager 5.2 (DSM).

Wie immer wird empfohlen, immer die neueste verbesserte Version zu installieren, sollten Sie allerdings den DSM noch nicht installiert haben, finden Sie ihn im Download Center.

 

 

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